AGB
1. Geltungsbereich
1.1
Die Lieferungen und Leistungen der DC-DATA Netzwerktechnologien
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden
Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2
Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
DC-DATA Netzwerktechnologien abweichende Bedingungen des Kunden
erkennt DC-DATA Netzwerktechnologien nicht an, es sei denn, DC-DATA
Netzwerktechnologien hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DC-DATA
Netzwerktechnologien gelten auch dann, wenn DC-DATA
Netzwerktechnologien in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos
ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung der DC-DATA Netzwerktechnologien.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1
Die Angebote der DC-DATA Netzwerktechnologien sind freibleibend und
unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung
durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung der DC-DATA Netzwerktechnologien,
spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden
zustande. Bestellungen werden ab einem Auftragswert 150.- € unter
Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
Aufträge zwischen 150.- € und 400.- € erfordern einen
Mindermengenzuschlag von 40.- €. Neukunden werden ausschließlich per
Nachnahme bzw. Vorkasse beliefert.
2.2
Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von
Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie
Modell, Konstruktion, und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne
dass hieraus Rechte gegen DC-DATA Netzwerktechnologien hergeleitet
werden können.
2.3
Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung
bleibt der DC-DATA Netzwerktechnologien ausdrücklich vorbehalten.
2.4
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das
Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer
übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die
Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von DC-DATA
Netzwerktechnologien zu vertreten sind, so können die
Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert
werden.
2.5
Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen
von DC-DATA Netzwerktechnologien vereinbart und versteht sich
unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und
unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob
diese bei DC-DATA Netzwerktechnologien oder beim Hersteller
eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen,
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art,
Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete
Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines
bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine
in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des
unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte DC-DATA Netzwerktechnologien
mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der
Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter
Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch
des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall
gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die
Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 %
des Lieferwerts, begrenzt. DC-DATA Netzwerktechnologien behält sich
das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der
o. g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs
Wochen andauert und dies nicht von DC-DATA Netzwerktechnologien zu
vertreten ist.
3. Prüfung und Gefahrübergang
3.1
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Übereinstimmung laut Lieferschein und Rechnung zu überprüfen.
Unterbleibt eine Rüge innerhalb von drei Tagen so gilt die Ware als
ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich
um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war.
3.2
Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des
Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden
nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den
Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von
DC-DATA Netzwerktechnologien benannt sind, auf den Kunden über.
Soweit sich der Versand ohne Verschulden der DC-DATA
Netzwerktechnologien verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr
mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die
Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach
Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise
verstehen sich ab Auslieferungslager Mainz oder ab
Auslieferungslager unserer Unterlieferanten. Mehrwertsteuer und
andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung,
Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und
Abwicklungspauschale und Urheberrechtsabgabeaufschlag werden dem
Kunden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste berechnet.
Sofern keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen
wurden, werden Fahrtzeiten von Technikern zum gleichen Stundensatz
berechnet wie die vereinbarten Dienstleistungen.
Bei Dienstleistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden
Zuschläge von 50 % für Samstags- und Nachtarbeit bzw. 100 % für
Sonn- und Feiertagsarbeit abgerechnet.
4.2
DC-DATA Netzwerktechnologien behält sich das Recht vor, den
Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von
seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei
DC-DATA Netzwerktechnologien eintreten. Diese wird DC-DATA
Netzwerktechnologien dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.3
Ohne andere schriftliche Vereinbarung sind Zahlungen sofort nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt
mit Warenausgang. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht
DC-DATA Netzwerktechnologien ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
unberührt.
4.4
DC-DATA Netzwerktechnologien ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
durch Verzug entstanden, so ist DC-DATA Netzwerktechnologien
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.5
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
4.6
Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne
rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann DC-DATA
Netzwerktechnologien jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen
Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle
offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die DC-DATA
Netzwerktechnologien Wechsel hereingenommen hat oder für die
Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
4.7
Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von DC-DATA
Netzwerktechnologien für jeden Einzelauftrag vergebenen
Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten
Kreditlimits behält sich DC-DATA Netzwerktechnologien vor, den
restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer
nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist DC-DATA
Netzwerktechnologien berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung
bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei
Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
5. EURO
5.1
Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden
Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden
sonstigen finanziellen Verpflichtungen gelten als in € vereinbart.
5.2
Alle Bestimmungen, die eine Bezugnahme auf den Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank beinhalten, werden in eine Bezugnahme auf den
gültigen Referenzzinssatz/Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
geändert.
5.3
Sofern die Aufrechnung, Verrechnung oder Techniken vergleichbarer
Wirkung gestattet sind, können diese für Geldschulden unabhängig von
deren Währungsbezeichnung DM oder € vorgenommen werden, wobei
Umrechnungen zum amtlichen Umrechnungskurs erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von DC-DATA Netzwerktechnologien
bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem
Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden.
6.2
Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt
weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der DC-DATA
Netzwerktechnologien hinzuweisen und DC-DATA Netzwerktechnologien
unverzüglich zu unterrichten.
6.3
Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit
DC-DATA Netzwerktechnologien nicht gehörenden Waren erwirbt DC-DATA
Netzwerktechnologien Miteigentum anteilig im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für DC-DATA
Netzwerktechnologien als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne DC-DATA
Netzwerktechnologien zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware
entsteht Miteigentum von DC-DATA Netzwerktechnologien im Sinne der
vorstehenden Bestimmungen.
6.4
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen
oder Leistungen von DC-DATA Netzwerktechnologien an Kunden, oder bei
Vermögensverfall des Kunden darf DC-DATA Netzwerktechnologien zur
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die
Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich
nehmen.
6.5
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des
Liefergegenstandes durch DC-DATA Netzwerktechnologien gelten nicht
als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der
Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware
bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an DC-DATA
Netzwerktechnologien ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach
der Abtretung berechtigt. DC-DATA Netzwerktechnologien ist
dessenungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch
machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf
Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden.
Auf Verlangen von DC-DATA Netzwerktechnologien wird der Kunde die
abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen,
Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.
DC-DATA Netzwerktechnologien darf zur Sicherung seiner
Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
6.7
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt DC-DATA
Netzwerktechnologien. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der
Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende
Nettolistenpreis der DC-DATA Netzwerktechnologien maßgeblich, bei
abgetretenen Forderungen ist vom Nettorechnungsbetrag abzüglich
eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um
Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in
Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten
Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so
beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten
ist vom Nettolistenpreis der von DC-DATA Netzwerktechnologien
gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
6.8
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im
Eigentum von DC-DATA Netzwerktechnologien. Sie dürfen vom Kunden nur
aufgrund gesonderter Vereinbarung mit DC-DATA Netzwerktechnologien
über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1
DC-DATA Netzwerktechnologien gewährleistet, dass die
Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die
Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard-/Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2
DC-DATA Netzwerktechnologien gewährleistet, dass die
Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend
beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind.
Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation
allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine
Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben,
wenn die jeweiligen Angaben von DC-DATA Netzwerktechnologien
schriftlich bestätigt wurden. DC-DATA Netzwerktechnologien übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die Programm- und Hardwarefunktionen den
Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen
Auswahl zusammenarbeiten.
7.3
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw.
Schäden, die zurückzuführen sind auf. betriebsbedingte Abnutzung und
normalen Verschleiß /unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden Betrieb mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen Brand,
Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen /
Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-,
Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche
Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese
Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die
Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung
oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal sechs Monate und beginnt
mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt
auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon
gibt DC-DATA Netzwerktechnologien etwaige weitergehende Garantie-
und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den
Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.5
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von DC-DATA
Netzwerktechnologien Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum von DC-DATA Netzwerktechnologien über.
Falls DC-DATA Netzwerktechnologien Mängel innerhalb einer
angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist
der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages
oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.6
Im Falle der Nachbesserung übernimmt DC-DATA Netzwerktechnologien
die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die
mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde.
7.7
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist DC-DATA Netzwerktechnologien
berechtigt, für alle Aufwendungen vom Kunden Ersatz zu verlangen.
Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen
Servicepreisen der DC-DATA Netzwerktechnologien berechnet.
7.8
Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen
Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas
anderes ergibt.
7.9
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie sowie bei
kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat
der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes bzw. die
entsprechenden Verfahrensanweisungen der DC-DATA
Netzwerktechnologien zu beachten und zu befolgen.
7.10
Generell ist eine Rücknahme von gelieferten Produkten sowie eine
Stornierung erteilter Aufträge kundenseitig ausgeschlossen, sofern
es sich um die vom Kunden eindeutig unwiderruflich bestellte Ware
handelt. Evtl. anfallende Transport- und Stornokosten sind voll vom
Kunden zu tragen und unverzüglich zu begleichen.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1
DC-DATA Netzwerktechnologien übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzen. Der Kunde hat DC-DATA Netzwerktechnologien von
allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
8.2
Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des
Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde DC-DATA Netzwerktechnologien
von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der
Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend
gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu
bevorschussen.
9. Haftung und weitergehende Gewährleistung
9.1
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. DC-DATA Netzwerktechnologien haftet
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, insbesondere haftet DC-DATA Netzwerktechnologien
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Der Ausschluß gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen
Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und
Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
9.2
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann
nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das
Folgeschadensrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
9.3
Sofern DC-DATA Netzwerktechnologien fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für
Sach- und Personenschäden von DC-DATA Netzwerktechnologien auf die
Ersatzleistung seiner Produkthaftpflichtversicherung begrenzt. Die
Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4
Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für
Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem
Unvermögen oder von DC-DATA Netzwerktechnologien zu vertretender
Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung von DC-DATA Netzwerktechnologien
ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1
Von DC-DATA Netzwerktechnologien gelieferte Produkte und technisches
Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden
vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von
Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist
für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich
den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw.
des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss
sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen
beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen
beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration,
Washington, D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde
den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte
angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf.
notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte
exportiert.
10.2
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte,
mit und ohne Kenntnis der DC-DATA Netzwerktechnologien ,
bedarf gleichzeitig der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die
ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber DC-DATA
Netzwerktechnologien .
11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
11.1
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur
Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der
Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die
Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnununer an DC-DATA
Netzwerktechnologien ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist
verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich
seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und
des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der
statistischen Meldepflicht an DC-DATA Netzwerktechnologien zu
erteilen.
11.2
Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine
Bearbeitungsgebühr - der bei DC-DATA Netzwerktechnologien aus
mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur
Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
11.3
Jegliche Haftung von DC-DATA Netzwerktechnologien aus den Folgen der
Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten
hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten DC-DATA
Netzwerktechnologien nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
12.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wetzlar, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist. DC-DATA Netzwerktechnologien ist jedoch
berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
zu verklagen.
12.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener
UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist
ausgeschlossen.
12.4
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der DC-DATA
Netzwerktechnologien mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der
Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur
Verarbeitung der DC-DATA Netzwerktechnologien im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit
einverstanden, dass DC-DATA Netzwerktechnologien die aus der
Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke der DC-DATA
Netzwerktechnologien verwendet. Sofern keine anderslautenden
schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, willigt der Kunde
ein, dass seine Daten als Referenznachweis gegenüber anderen Kunden
verwendet werden können. In dieser Form veröffentlichte Daten
erhalten keinesfalls Aufschluss über Auftragsvolumen oder
sonstigegeschäftliche Vereinbarungen.
12.5
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser
Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die
Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch
angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon
unberührt